Rechtsprechung
   LG Hannover, 18.05.2005 - 1 O 3/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,17134
LG Hannover, 18.05.2005 - 1 O 3/03 (https://dejure.org/2005,17134)
LG Hannover, Entscheidung vom 18.05.2005 - 1 O 3/03 (https://dejure.org/2005,17134)
LG Hannover, Entscheidung vom 18. Mai 2005 - 1 O 3/03 (https://dejure.org/2005,17134)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,17134) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Pflicht eines Sachverständigen zur Aufbewahrung seines Gutachtens; Festsetzung der Vergütung im Rahmen eines Zwangsvollstreckungsverfahrens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht eines Sachverständigen zur Aufbewahrung seines Gutachtens; Festsetzung der Vergütung im Rahmen eines Zwangsvollstreckungsverfahrens

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JVEG § 7 Abs. 2
    Erstattungsfähigkeit der Kosten für das Handaktenexemplar des Gutachtens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Köln, 08.03.2007 - 13 U 1/06

    Ersatz von Kopierkosten nach Justizvergütungsgesetz

    Soweit teilweise unter Berufung auf den Wortlaut des § 7 Abs. 2 JVEG sowie darauf, dass diese Norm den in § 11 Abs. 2 ZSEG enthaltenen Passus "oder für die Handakten des Sachverständigen" nicht übernommen hat, vertreten wird, eine Erstattungsfähigkeit der Kosten der Mehrfachausfertigung des Gutachtens für die eigene Handakte sei - sofern die heranziehende Stelle nicht eine entsprechende Anordnung getroffen habe (§ 7 Abs. 2 Satz 3 Halbs.2 JVEG) - nicht gegeben (OLG Koblenz, Beschluss v. 06.06.2006, Az.: 14 W 338/06, JurBüro 2006, 436; OLG Hamburg, Beschluss v. 24.02.2006, Az.: 8 W 24/06, OLGR Hamburg, 2006, 386; Meyer/Höver/Bach, Die Vergütung und Entschädigung von Sachverständigen, Zeugen, Dritten und von ehrenamtlichen Richtern nach dem JVEG, 23. Aufl., § 7 Rz.7.22), vermag der Senat dem nicht zu folgen (vgl. auch OLG Köln, Beschluss v. 05.03.2007, Az.: 15 U 181/05; OLG Stuttgart, Beschluss v. 12.09.2005, Az.: 1 Ws 211/05, JurBüro 2006, 212; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.01.2006, Az.: 3 Ws 493/05, JMBl. 2006, 130; LG Itzehoe, Beschluss vom 24.01.2006, Az.: 3 O 554/03; LG Hannover, Beschluss v. 18.05.2005, Az.: 1 O 3/03, JrBüro 2005, 489; Hartmann, Kostengesetze, 36. Aufl., § 7 JVEG Rz.16; differenzierend zwischen eigentlichem Gutachtentext und Anlagen LG Köln, Beschluss v. 19.10.2005, Az.: 102 - 49/05).
  • OLG Düsseldorf, 12.09.2006 - 10 W 70/06

    Wegfall der gesonderten Erstattungsfähigkeit von Kopien des erstellten Gutachtens

    Diese Beurteilung erweise sich auch als zweckmäßig und ökonomisch, da es häufig vorkomme, dass der Sachverständige zur Ergänzung oder Erläuterung seines Gutachtens aufgefordert werde (vgl. OLG Stuttgart, JurBüro 2006, 212; LG Hannover, Beschluss vom 18.05.2005, 1 O 3/03, JurBüro 2005, 489f; LG Itzehoe, Beschluss vom 24.01.2006, 3 O 554/03).
  • OLG Hamburg, 24.02.2006 - 8 W 24/06

    Ablichtung des Sachverständigengutachtens: Ersatzfähige Aufwendung?

    Soweit der Sachverständige in seinen Stellungnahmen gegenüber dem Landgericht sowie dem Senat sowie das Landgericht - insoweit in Übereinstimmung mit dem OLG Stuttgart (Beschl. v. 12.09.2005 - 1 Ws 211/05) und dem Landgericht Hannover (Beschl. v. 18.08.2005 - 1 O 3/03) sowie Teilen der Literatur ( Hartmann , Kostengesetze, 35. Auflage 2005, § 7 JVEG Rn 16) - einen Ersatzanspruch für solche Eigenkopien für die Handakte damit begründet, dass der Sachverständige gemäß § 13 der Sachverständigenordnung der Industrie- und Handelskammer zur Schwerin zur Aufbewahrung eines vollständigen Exemplars des Gutachtens für zehn Jahre verpflichtet sei und er für den Fall, dass ergänzende Stellungnahmen notwendig werden, für eine sachgerechte Bearbeitung bzw. Vorbereitung das von ihm bereits erstellte Gutachten benötige und eine dazu gegebenenfalls erforderliche erneute Versendung der Gerichtsakte oder eine Einsichtnahme in das Gutachten bei den beteiligten Anwälten nicht sachdienlich sei, handelt es sich hierbei um pragmatische Erwägungen, die jedoch - ungeachtet des im vorliegenden Fall geringen, in anderen Fällen bei umfangreicheren Gutachten aber durchaus erheblicheren Kostenansatzes - zur Rechtfertigung derartiger Kosten auf der Grundlage des nach seinem Wortlaut eindeutigen § 7 Abs. 2 JVEG nicht genügen.
  • LG Itzehoe, 24.01.2006 - 3 O 554/03

    Sachverständigenvergütung: Erstattungsfähigkeit von Kopierkosten für die

    Andere halten diese Kosten gleichwohl für grundsätzlich oder zumindest dann für erstattungsfähig, wenn zu erwarten ist, dass der Sachverständige sein Gutachten mündlich erläutern müssen wird (OLG Stuttgart, 1. Strafsenat, Beschluss vom 12.09.2005, Az. 1 WS 211/05, - JURIS - LG Hannover, JurBüro 2005, S. 489; Hartmann, Kostengesetze, 35. Aufl. 2005, JVEG § 7 Rn. 16).
  • LG Hamburg, 27.06.2006 - 311 T 34/06

    Sachverständigenkosten: Vertrauensschutz für den gerichtlich bestellten

    Es kann dahinstehen, ob es, wie das Amtsgericht meint, sachlich nicht angebracht ist, dass der Sachverständige ein Exemplar des Gutachtens für seine Handakte fertigt; die Kammer neigt eher z. B. dem Standpunkt des LG Hannover im Beschluss vom 18.05.2005 (1 O 3/03) zu.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht